CARSTEN PÄHLKE KarriereBrief – Oktober 2024 – Der Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter

Herzlich willkommen zur Oktober-Ausgabe des CARTSTEN PÄHLKE KarriereBrief`s! Das Hauptthema dieser Ausgabe ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

Der Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit

Was ist das überhaupt? Der Gründungszuschuss über das Arbeitsamt ist eine Unterstützung für Arbeitslose (m/w/d), um in die Selbstständigkeit zu gelangen. Mit dem Gründungszuschuss greift das Arbeitsamt dem Gründer (m/w/d) unter die Arme, um die Lebenshaltungskosten zu decken, da sich die Wenigsten am Anfang der Selbstständigkeit schon Gehalt auszahlen können.

Voraussetzungen, Antrag, Höhe etc.:

Wo wird der Gründungszuschuss beantragt?
  • Der Gründungszuschuss wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.
  • Geben Sie Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit frühestmöglich Bescheid, dass Sie sich selbstständig machen wollen.
  • WICHTIG: Es liegt im Ermessen Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sachbearbeiters, ob Sie den Gründungszuschuss bekommen. Die Agentur für Arbeit ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen diese Förderung zu gewähren.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Gründungszuschuss?
  • Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein.
  • Sie müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit verfügen.
  • Es kann passieren, dass Sie durch die Agentur für Arbeit dazu verpflichtet werden, an Seminaren teilzunehmen.
  • Wenn Sie die Selbstständigkeit aufnehmen, müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Sollten Sie schon eine Förderung durch das Arbeitsamt erhalten haben, muss diese mindestens 24 Monate zurückliegen.
  • Sie müssen der Agentur für Arbeit eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen. (Diese können wir Ihnen auch ausstellen 😉)
  • Ihre geplante Selbstständigkeit muss eine hauptberufliche Tätigkeit sein
Was müssen Sie über den Antrag auf den Gründerzuschuss wissen?
  • Den Antrag erhalten Sie durch Ihre zuständige Sachbearbeiterin/ Ihren zuständigen Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit.
  • Der Antrag selbst behandelt eher Formalien, wie z.B. den Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit.
  • Die größte Bedeutung haben die fachkundige Stellungnahme, der Businessplan und die Gewerbeanmeldung.
Wie hoch ist die Förderung durch den Gründerzuschuss?
  • Der Gründerzuschuss beläuft sich auf Ihr zuletzt erhaltenes Arbeitslosengeld 1 plus einer Pauschale in Höhe von 300 Euro /Monat.
Wie lange ist die Dauer der Förderung?
  • Die erste Phase der Förderung dauert 6 Monate. In dieser Zeit bekommen Sie die volle Förderung, also ALG1 + 300€
  • Sie können nach Ablauf der ersten Phase eine weitere Pauschale für 9 Monate von 300 Euro beantragen. Die Zahlung muss nicht bewilligt werden.
Wenn Sie weitere Informationen zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail!

Stellenangebote Oktober:

Veranstaltungen im Oktober

Einladung zum Vortrag: Stressmanagement:

ehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zu einem interessanten und informativen Vortrag zum Thema „Stressmanagement: Erkennen und Umgang mit Stress – Mehr Gelassenheit im Leben und Berufsalltag“ ein.
Datum: 23.10.2024
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Ort: Hamburger Straße 89A, Henstedt-Ulzburg, Räumlichkeiten „Carsten Pählke“
In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie mit alltäglichen Stressfaktoren besser umgehen können und welche Techniken Ihnen helfen, Ihre innere Balance zu finden. Die Referentin Anna Maywald hat jahrelange berufliche Erfahrung mit Menschen, die besonders belastenden Situationen ausgeliefert sind. Diesen wertvollen Erfahrungsschatz bringt sie in ihre Methoden des Stressmanagements ein. Freuen Sie sich auf praktische Tipps und bewährte Strategien, um den Stress im Alltag erfolgreich zu erkennen und zu bewältigen.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis zum 20.10.2024 bei uns an:
Carsten Pählke Personalmanagement | 04193 880 660 |info@carsten-paehlke.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen inspirierenden Austausch!

Entwicklung des Arbeitsmarktes im September 2024

Im September 2024 ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland um 66.000 auf insgesamt 2.806.000 gesunken, jedoch weniger als üblich zu dieser Jahreszeit. Saisonbereinigt stieg die Arbeitslosenzahl im Vergleich zum Vormonat um 17.000, und im Vergleich zum Vorjahr liegt die Zahl um 179.000 höher. Die Arbeitslosenquote verringerte sich leicht auf 6,0 %, ist jedoch im Jahresvergleich um 0,3 Prozentpunkte gestiegen.
Im Juli 2024 erhielten 212.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld, was einen leichten Rückgang im Vergleich zu den Vormonaten darstellt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm im Juni und Juli saisonbereinigt um 25.000 zu und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 150.000 auf 34,73 Millionen Beschäftigte.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt
Das war der Newsletter für den Oktober 2024. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Newsletter weiterempfehlen! Gerne können Sie mir auch Feedback an info@carsten-paehlke.de senden oder mich unter 04193 / 880 660 telefonisch erreichen. Die nächste Ausgabe unseres KarriereBriefs wird Anfang November in Ihrem Posteingang erscheinen.